Das Bundesversorgungsgesetz war eines der ersten Gesetzeswerke des bundesrepublikanischen Sozialstaats. Ein Gesetz zur Regelung der Versorgung der Kriegsopfer war allein aufgrund der Anzahl der „Kriegsbeschädigten“ notwendig geworden: Waren nach einer Volkszählung aus dem Jahr 1950 doch 1,5 Millionen Menschen „kriegsbeschädigt“. 1 Sie hatten oftmals körperliche Beeinträchtigungen, die eine Erwerbsarbeit unmöglich machten.

Um die Not der „Kriegsbeschädigten“ zu lindern, ihnen den „Dank des Vaterlandes“ auszusprechen oder um die Kriegsbeschädigten vor dem Hintergrund ihrer politischen Radikalisierung nach dem Ersten Weltkrieg zu beschwichtigen, wurde das Bundesversorgungsgesetz im Dezember 1950 erlassen und rückwirkend in Kraft gesetzt. Es ermöglichte den Betroffenen den Erhalt von sogenannten Beschädigtenrenten, die nach Minderung der Erwerbsfähigkeit gestaffelt waren.


Literaturhinweise:
  • Wilfried Rudloff: Rehabilitation und Hilfen für Behinderte, in: Günther Schulz (Hrsg.): 1949-1957 Bundesrepublik Deutschland. Bewältigung der Kriegsfolgen, Rückkehr zur sozialpolitischen Normalität, Baden-Baden 2005, S. 515–557.
  • James M. Diehl: The Thanks of the Fatherland. German Veterans after the Second World War, Chapel Hill/London 1993.
  • Vera Neumann: Kampf um Anerkennung. Die westdeutsche Kriegsfolgengesellschaft im Spiegel der Versorgungsämter, in: Klaus Naumann (Hrsg.): Nachkrieg in Deutschland, Hamburg 2001, S. 364–383.
Notes
1
Vgl. Rudloff: Rehabilitation, S. 522.
Jan Stoll. Date: April 2016

Bibliographische Angaben

Kommentar von Jan Stoll zum Gesetz zur Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz).

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Version 1.0. Veröffentlicht am: 2.2.2018