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E9 - Bild Titelblatt LP 4 1981 Nr. 2
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Die Auflistung des Amtes für Arbeit der Stadt Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) zeigt deutlich die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der DDR-Planwirtschaft in puncto Arbeitsplätze für behinderte Menschen auf. Per „Bilanzentscheid“, also durch Zuweisung im Arbeitskräfteplan, war den aufgeführten Betrieben die Auflage erteilt worden, jeweils fünf geschützte Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Arbeitsplätze sollten besonders für körperlich stark behinderte Menschen oder sogenannte „psychisch Schwergeschädigte“ - darunter fielen Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch Personen mit psychischen Problemen - geeignet sein. Die meisten Betriebe waren von den Auflagen, die ihnen zusätzliche Arbeitskräfte zuführten, nicht sonderlich begeistert. Viele Betriebe begründeten die Ablehnung damit, dass sie bereits behinderte Menschen beschäftigen würden. Andere erklärten gleich, dass es keine Möglichkeiten gäbe. Offensichtlich war bei ihnen gar kein Interesse vorhanden, sich weiter mit dem Thema zu beschäftigen. Die Arbeitsplätze, die genannt wurden, waren häufig ohne Ausbildung leistbar, gerne wurde die Küche als Arbeitsbereich genannt. Das Arbeitsamt kritisierte, dass sich die Betriebe wenig Gedanken machen würden und war auch mit der Arbeit der Betriebsärzte unzufrieden, die aus Sicht des Arbeitsamtes dafür zuständig waren, im Betrieb für geschützte Arbeitsplätze zu werben. Es versuchte hingegen, über die ehrenamtlichen Betriebsrehabilitationskommissionen seine Ziele durchzusetzen. Es lassen sich hier deutliche Interessenskonflikte zwischen den Behörden und den Betrieben konstatieren, denn Letztere fürchteten den erhöhten Betreuungsaufwand und die geringe Produktivität der behinderten Menschen dann doch mehr, als sie sich über zusätzliche Arbeitskräfte freuten.
Kommentar von Bertold Scharf zu den Schreiben des Amtes für Arbeit der Stadt Karl-Marx-Stadt zu geschützten Arbeitsplätzen, August 1980.
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